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   LAG Saarland, 02.05.2001 - 2 Sa 94/2000   

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https://dejure.org/2001,12317
LAG Saarland, 02.05.2001 - 2 Sa 94/2000 (https://dejure.org/2001,12317)
LAG Saarland, Entscheidung vom 02.05.2001 - 2 Sa 94/2000 (https://dejure.org/2001,12317)
LAG Saarland, Entscheidung vom 02. Mai 2001 - 2 Sa 94/2000 (https://dejure.org/2001,12317)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Arbeitsgerichtsbarkeit Saarland
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch zu auf Auskunftserteilung über Direktversicherungsvertrag oder entsprechenden Folgevertrag; Anspruch auf beitragsfreie Verschaffung einer Versicherungsanwartschaft; Betrieblichen Altersversorgung aufgrund einer Umwandlung von Entgeltanteilen; Schlüssigkeit des ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Abs. 5; ; BGB § 613 a Abs. 2; ; BGB § 194 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 72 a Abs. 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.06.1993 - 3 AZR 670/92

    Vereinbarte Unverfallbarkeit bei Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung

    Auszug aus LAG Saarland, 02.05.2001 - 2 Sa 94/00
    Die Klägerin bezieht sich hier auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 08.06.1993, Aktenzeichen 3 AZR 670/92, wonach dem Arbeitgeber ein freier Widerruf eines Bezugsrechtes dann nicht mehr möglich sein soll, wenn anstelle einer Vergütung Prämien zur Versicherung geleistet würden.

    Im Rahmen des § 1 Abs. 5 BetrAVG können nur begründete Ansprüche auf Entgelt umgewandelt werden (vgl. BAG vom 08.06.1999, 3 AZR 136/98 in NZA 1999 Seite 1103, sowie BAG vom 08.06.1993, 3 AZR 670/92 in NZA 1994 Seite 507 ff.).

    Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist in solchen Fällen davon auszugehen, dass aufgrund des Wertgleichheitsgebotes aus § 1 Abs. 5 solche Entgeltumwandlungszusagen sofort eine unwiderrufliche Bezugsberechtigung des Arbeitnehmers auslösen mit der Folge, dass der Arbeitnehmer bei seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen zumindest den Gegenwert für seinen Entgeltverzicht behält (vgl. Höfer a.a.O. Seite 2267 unter Hinweis auf das Urteil des BAG vom 08.06.1993 a.a.O.).

  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98

    Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung

    Auszug aus LAG Saarland, 02.05.2001 - 2 Sa 94/00
    Insoweit bezieht sich das Gericht auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 08. Juni 1999, Aktenzeichen 3 AZR 136/98, veröffentlicht unter anderem in NZA 1999 Seite 1103.

    Im Rahmen des § 1 Abs. 5 BetrAVG können nur begründete Ansprüche auf Entgelt umgewandelt werden (vgl. BAG vom 08.06.1999, 3 AZR 136/98 in NZA 1999 Seite 1103, sowie BAG vom 08.06.1993, 3 AZR 670/92 in NZA 1994 Seite 507 ff.).

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